Wer zahlt beim Makler Bestellerprinzip

Makler Bestellerprinzip

Makler Bestellerprinzip – Ein Haus oder auch eine Wohnung zur Miete oder zum Kauf zu finden ist nicht immer ganz einfach. Auch Vermieter und Verkäufer müssen einiges an Aufwand auf sich nehmen wenn ein Objekt an den Mann/die Frau gebracht werden soll.
Es müssen jeweils Anzeigen geschaltet werden, potentiellen Interessenten muss das Objekt gezeigt werden.
Dies kann sowohl für den Suchenden wie auch für Anbieter eine zeitaufwendige Angelegenheit werden. Es muss ein Termin gefunden werden der beiden Parteien genehm ist, oft müssen auch grössere Distanzen in Kauf genommen werden. Ohne Zeit-und-Geldeinsatz lässt sich kein Miet-oder-Kaufvertrag abwickeln.

Makler suchen und finden

Der Job des Maklers ist eigentlich simpel. Er sucht im Auftrag das passende Objekt oder einen Mieter oder Käufer.
Der Auftraggeber kann somit der Suchende wie auch der Anbietende sein. Wer aber die aufwendige Arbeit des Maklers zu bezahlen hat, darüber ist man sich gelegentlich uneins.

Makler Bestellerprinzip

Damit hier kein Unfug getrieben werden kann hat der Gesetzgeber ganz klare Vorlagen erarbeitet. Der Makler muss nach dem Bestellerprinzip vom Auftraggeber bezahlt werden. Wenn nun also Herr Sowieso einem Makler den Auftrag gibt, ihm eine ganz bestimmte Wohnung zu suchen, dann muss Herr Sowieso die Maklerkosten übernehmen. Diese Kosten dürfen vom Makler jedoch erst in Rechnung gestellt werden wenn ein ordentlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. Dies Regelung gilt ebenfalls für Miethäuser.
Bei der Höhe dieser Provisionen an die Makler hat der Gesetzgeber Obergrenzen gesetzt. Zulässig sind maximal 2 Monatsmieten plus die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Umgekehrt kann nun natürlich ein Besitzer einem Makler den Auftrag geben seine Wohnung oder sein Haus zu vermieten. Es ist nun der Job des Maklers schnellstmöglich einen seriösen Mieter zu finden. Es ist auch der Job des Maklers darauf zu achten dass eine Schufa-abfrage gemacht wird damit der Eigentümer davon ausgehen kann einen seriösen Mieter zu bekommen.
Bei Makleraufträgen kann die Provision unterschiedlich sein. Hier gilt also nicht zwingend die 2 Monatsmieten-Regelungen.
So kann es durchaus sein, dass Anbieter mit vielen Objekten andere Konditionen haben. So quasi einen Mengenrabatt. Dies muss jedoch zwischen dem Anbieter und dem Makler ebenfalls vertraglich geregelt sein.

Beim Kauf und Verkauf gelten andere individuelle Abmachungen

So kann ein Besitzer einer Immobilie einem Makler den Auftrag erteilen eine Wohnung, ein Wohnhaus oder auch eine Gewerbeliegenschaft zu verkaufen. Hier kann eine fixe Provision für den Erfolgsfall zum Voraus ausgehandelt werden. Diese liegen regional zwischen 5-7% der Kaufsumme. Dies sollte zwischen dem Anbieter und dem Makler vertraglich geregelt sein.

Gibt jemand einem Makler den Auftrag eine Wohnung, ein Haus oder ein Gewerbeobjekt zum Kauf zu suchen muss der Suchende den Makler bezahlen.

Provisionen für den Immobilienmakler fallen nur im Erfolgsfalle an, egal wer den Auftrag gibt. Klar geregelt ist jedoch beim Makler Bestellerprinzip, dass der Kostenverursacher, also der Auftraggeber des Maklers für dessen Kosten gerade stehen muss.
Um Diskussionen zu vermeiden sollten solche Makleraufträge immer in doppelter Ausfertigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift abgefasst werden.

Bei Handwechsel von Immobilien gibt es noch die Option, sich Maklerkosten und Umschreibe-gebühren zu teilen. Mit dieser Regelung müssen jedoch sowohl Käufer und Verkäufer einverstanden sein.

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